Ab Dienstag, den 25. Mai 2021, ist in den Verkaufsstellen des niedersächsischen Einzelhandels ab einer Inzidenz unter 50*, kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich. In Landkreisen und kreisfreien Städten, deren Inzidenzen unter 35* sinken, entfällt die Begrenzung der Kundenzahl nach Quadratmetern. Dies ergibt sich aus der neuen Corona-Verordnung ab 25.05.2021.
*Für die Lockerungen muss an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50 bzw. 35 unterschritten wurde.