Die Corona-Pandemie breitet sich immer weiter aus, um die Ansteckung weiterer Menschen soweit wie möglich zu verhindern, haben sich der Bund und die Länder auf die Schließung einiger Einrichtungen geeinigt. Das betrifft auch die Geschäfte in Hann. Münden und im gesamten Landkreis Göttingen.
Ab diesem Mittwoch werden deswegen geschlossen bleiben:
– Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks
– Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
– Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
– Alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
– Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels; dazu zählen beispielsweise auch Eisdielen
– Outlet-Center
– Verkaufsstellen in Einkaufscentern
Ausdrücklich geöffnet bleiben aber:
– Der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte
– Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
– Tankstellen
– Banken und Sparkassen, Poststellen
– Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf
– Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich
Verboten werden ab Mittwoch Zusammenkünfte in Sport- und Freizeitgruppen, Vereinen, Musikschulen, Volkshochschule und Busreisen. Auch Kirchen und Glaubenseinrichtungen aller Religionen dürfen keine Gottesdienste mehr abhalten. Im Freien dürfen sich nicht mehr als zehn Personen auf einmal versammeln, private Veranstaltungen sind unter 50 Personen zu halten. Diese Regeln gelten nur im ÖPNV (Personennahverkehr) und an der Arbeit nicht.
Für die Besitzer von Gaststätten bedeuten diese Regeln, dass nur Speiselokale, Cafés und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, Personalrestaurants, Kantinen sowie Speiselokale in Hotels geöffnet bleiben dürfen. In Hotels oder Pensionen muss zudem die Vermietung an Touristen eingestellt werden.
Auf der Website der Stadt Göttingen könnt Ihr Euch zudem über alle Erlasse im Einzelnen genau informieren.